Sorry, ich bin auf dem Sprung, deshalb nur eine ganz schnelle Übelsetzung dessen, was ich gerade über eine Entscheidung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gelesen habe:
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat verkündet, dass das urheberrechtliche Monopolrecht in direktem Gegensatz zu grundlegenden Menschenrechten stehe, wie sie in der Europäischen Union und andernorts definiert sind. Das bedeutet: Ab heute kann kein Mensch in der Europäischen Union mehr allein aus dem Grund verurteilt werden, dass er Kultur geteilt hat und damit das urheberrechtliche Monopolrecht gebrochen hat; die Messlatte für eine Verurteilung ist damit erheblich angehoben worden. Es steht zu erwarten, dass dies [diese Entscheidung] weitreichende Folgen haben wird, nicht allein für die Rechtsprechung, sondern auch durch die Feststellung, dass das urheberrechtliche Monopolrecht im Konflikte mit den Menschenrechten steht.